Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur digitalen Vignette in Österreich. Zur Auswahlmatrix
Die digitale Vignette ist die elektronische Form der österreichischen Autobahnmaut. Seit 2023 wird sie nicht mehr als Aufkleber am Fahrzeug angebracht, sondern ist digital mit dem Kennzeichen verknüpft. Bei der Einfahrt auf eine mautpflichtige Strecke wird das Kennzeichen automatisch von Kameras erfasst und mit der Datenbank abgeglichen. Es ist kein physischer Aufkleber mehr erforderlich.
Die digitale Vignette kann über folgende offizielle Kanäle erworben werden: 1) Online über shop.asfinag.at, 2) An Tankstellen in Österreich und in Nachbarländern nahe der Grenze, 3) In Trafiken (österreichische Tabakläden), 4) An ASFINAG-Servicestellen. Achtung: Drittanbieter sind nicht autorisiert und können keine gültige Vignette verkaufen.
Es gibt drei Gültigkeitsdauern: Die 10-Tages-Vignette gilt für 10 aufeinanderfolgende Tage ab dem gewählten Startdatum. Die 2-Monats-Vignette gilt für 2 Monate ab Kaufdatum. Die Jahresvignette gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres (ca. 14 Monate).
Nein. Die Vignettenpflicht gilt nur auf Autobahnen (A-Straßen) und Schnellstraßen (S-Straßen). Auf Bundesstraßen (B), Landesstraßen (L) und Gemeindestraßen ist keine Vignette erforderlich. Einige Strecken haben zusätzlich zur Vignette eine Streckenmaut (z.B. Brenner, Tauern, Arlberg).
Das Fahren ohne gültige Vignette auf mautpflichtigen Strecken ist eine Verwaltungsübertretung. Es wird eine Ersatzmaut von 120 € erhoben. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, kann eine Geldstrafe von bis zu 3.000 € verhängt werden. Die Kontrolle erfolgt automatisch durch Kameras.
Ja. Die 10-Tages- und 2-Monats-Vignette können bis zu 30 Tage im Voraus für ein zukünftiges Startdatum gekauft werden. Die Jahresvignette für das Folgejahr kann ab Mitte November des laufenden Jahres erworben werden und gilt bereits ab 1. Dezember.
Ja. Ausländische Fahrzeuge unterliegen denselben Regeln wie österreichische Fahrzeuge. Auch ausländische Kennzeichen müssen registriert werden. Die Vignette kann online oder an Grenzübergängen erworben werden. Das Kennzeichen muss korrekt eingegeben werden.
Wenn Sie beim Kauf ein falsches Kennzeichen eingegeben haben, müssen Sie sich umgehend an ASFINAG wenden. Eine Korrektur ist möglich, aber zeitaufwändig. Kontaktieren Sie den ASFINAG-Kundenservice unter +43 (0)50 108 10 000 oder per E-Mail an [email protected]. Halten Sie die Transaktionsnummer bereit.
Ja. Folgende Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht ausgenommen: Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (diese benötigen eine GO-Box), Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettung, Militär), Fahrzeuge mit bestimmten Behindertenausweisen, Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs sowie Anhänger und Auflieger.
Eine Stornierung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Wenn die Vignette noch nicht aktiviert wurde und das Startdatum noch nicht erreicht ist, kann eine Stornierung beantragt werden. Wenden Sie sich dafür an ASFINAG. Nach Aktivierung ist keine Rückerstattung möglich.
Die Vignette berechtigt zur Nutzung aller mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen. Die Streckenmaut wird zusätzlich für bestimmte Strecken erhoben (z.B. Brenner, Tauern, Arlberg, Karawanken). Für diese Strecken müssen Sie sowohl eine gültige Vignette als auch die Streckenmaut bezahlen.
Sie können die Gültigkeit Ihrer Vignette auf der ASFINAG-Website unter shop.asfinag.at/vignette-pruefen überprüfen. Geben Sie dazu Ihr Kennzeichen und das Land ein. Sie können sich auch in Ihr ASFINAG-Konto einloggen, um alle aktiven Vignetten zu sehen.